piwik no script img

Geldstrafe für Wolfgang Schnur

ROSTOCK/BERLIN dpa ■ Wolfgang Schnur ist vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 1.020 Euro verurteilt worden. Er habe mit einer falschen eidesstattlichen Erklärung im Prozess Peter-Michael Diestel gegen Joachim Gauck eine „zwielichtige Rolle gespielt“, so Amtsgerichtsdirektor Peter Häfner gestern.

Schnur, in der Wendezeit Parteichef des „Demokratischen Aufbruchs“, wurde 1990 als Stasi-IM enttarnt. Als solcher bespitzelte er auch Gauck.

Das Verfahren des Ex-DDR-Innenministers Diestel gegen Gauck endete 2001 vor dem Oberlandesgericht Rostock zu Gunsten Gaucks. Diestel, der zunächst Gauck einen „Stasi-Begünstigten“ genannt hatte, nahm dies zurück. Zuvor hatte das Landgericht Rostock auch auf Grund Schnurs falscher Angaben Diestels Behauptung nicht zurückgewiesen (AZ: 35 Cs 77/01).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen