: Geldsegen für Familien mit Kindern
Bonn (ap/taz) — Geldregen für Familien mit Kindern: Wie aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Bericht des Bundesfinanzministeriums in Bonn hervorgeht, soll der Familienlastenausgleich auf Grund von zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend ab 1983 verbessert werden. Dazu soll einerseits das Kindergeld erhöht werden und andererseits der Kinderfreibetrag erhöht werden. Ob allerdings auch Nachzahlungen auf bereits rechtskräftige Steuerbescheide geleistet werden, ließ das Finanzministerium offen. Außerdem bleibt es bei der Ankündigung von Finanzminister Weigel, den Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer von 5.616 Mark auf 8.000 für Ledige und von 11.232 Mark auf 16.000 Mark für Verheiratete aufzustocken. Damit will man einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nachkommen, wonach das „Existenzminium“ steuerfrei bleiben müsse. SPD und Grüne favorisieren beim Familienlastenausgleich eine Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Mark ohne Anhebung des Kinderfreibetrages.
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