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Archiv-Artikel

Geldbuße fürs Rezeptschreiben

Der Prozess gegen einen 65-jährigen Arzt wegen Veruntreuung von Krankenkassengeldern ist gestern vom Amtsgericht wegen geringer Schuld gegen 8.000 Euro Geldbuße eingestellt worden. Der Kassenarzt war angeklagt, einem 54-jährigen Patienten 2001 und 2002 auf dessen Wunsch rund 100 Rezepte für Schmerzmittel ausgestellt zu haben, ohne ihn zu untersuchen. Dabei soll der Krankenkasse ein Schaden von 16.400 Euro entstanden sein. Dem Angeklagten war eigenen Angaben nach das „Ausmaß“ seines Verhaltens nicht bewusst gewesen. Der Patient sei sehr schwierig gewesen und habe in der Praxis Unruhe verbreitet, sagte er. Sein Bestreben sei daher gewesen, den Mann unauffällig aus der Praxis zu kriegen. Der Arzt sei „kein Kunde für die Strafjustiz“, meinte das Gericht. Der 65-Jährige habe zwar im Alltag die Vorschriften verdrängt, sich aber persönlich nicht bereichert. ddp