: Geld zurück – aber nicht für alle
Landeskinder-Studiengebühren: Wer Widerspruch eingelegt und gezahlt hat, bekommt sein Geld zurück
Studierende, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid für Nichtbremer eingelegt, aber trotzdem die 500 Euro gezahlt haben, bekommen ihr Geld zurück. Vorraussetzung: Sie melden sich bei der Universität. Das sagte gestern der Uni-Justiziar, Erich Voermanek. Wer nicht widersprochen hat, gehe leer aus.
Der AStA hatte dazu aufgefordert, Geld zurückzuverlangen, da sich die Gebührenregelung als verfassungswidrig herausgestellt habe. Mit einem Vordruck sollen die Studierenden eine „Aufhebung bzw. Abänderung“ des Gebührenbescheids erwirken. So einfach sei die Sache nicht, sagte Voermanek. Der Gebührenentscheid sei mit Ablauf der Widerspruchsfrist unanfechtbar geworden. Außerdem sei der Rechtsstreit noch nicht entschieden. Den drei Studierenden, die gegen den Bescheid geklagt hatten, sei nur in einem Eilentscheid Recht gegeben worden. Ob die so genannte Landeskinderregelung tatsächlich rechtswidrig sei, werde erst das Bundesverfassungsgericht feststellen. Sollte dem so sein, sei es denkbar, dass die Studierenden „aus Gerechtigkeitsgründen“ ihr Geld zurückbekämen. eib