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Archiv-Artikel

in kürze BEERDIGUNGSKONTO Geld bleibt geschützt

Ein zur Finanzierung der eigenen Bestattung gedachtes Sparguthaben muss nicht für die Bezahlung eines Betreuers verwendet werden. Keineswegs sei es vertretbar, einem Betroffenen die Möglichkeit eines Armenbegräbnisses nach dem Sozialhilfegericht zu verweisen, entschied das Landgericht Koblenz. (Az.: 2T911/05) (dpa)