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Gegendarstellung

des Herrn Harald Huth zum Beitrag „General vor Gericht“ vom 16.12.2016

Sie schreiben unter www.taz.de am 16.12.2016 unter der Überschrift „General vor Gericht“ in Bezug auf ein Gerichtsverfahren:

„Huth, dessen Firma HGHI Holding Bauherrin des Luxus-Centers ist“ … „hat erstmals jemand eine Lohnklage gegen den Auftraggeber Huth persönlich eingereicht.“… „hatte daraufhin im Oktober Klage gegen Huths HGHI eingereicht.“

Hierzu stelle ich fest:

Weder die HGHI Holding, noch ich persönlich, sind dort verklagt worden. Beklagte ist die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG.

Berlin, den 16. Dezember 2016

Harald G. Huth

Harald Huth hat Recht.

Bauherrin ist die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Sohmisa Verwaltungs GmbH mit ihren drei Geschäftsführern ist. Einer davon ist Harald Huth. Er wurde nicht persönlich verklagt.

Die Redaktion

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