: Gegendarstellung
In der taz-Ausgabe Berlin vom 9.5.92 wird unter der Überschrift „Mieten hochtreiben und Angststimmen sammeln“ über mich berichtet und eine Mietzinsheraufsetzung gegenüber einem Herrn Weber erwähnt und behauptet, Weber ließ sich nicht einschüchtern und ging vor Gericht. Er bekam in allen Punkten recht.
Hierdurch wurde der Eindruck erweckt, als ob über die Frage der Mietzinserhöhung prozessiert worden sei.
Tatsächlich wurde nie über eine Mietzinsanhebung prozessiert.
Berichtet wird über den Kauf des Anwesens Hermannstr.63 durch mich. Behauptet wird, einige Monate nach dem Besitzerwechsel wurde Rothes Miete mehr als verdoppelt — von 3.400 DM auf 7.500 DM.
Hierzu stelle ich fest:
Die behauptete Mietzinsverdoppelung gibt es nicht.
Behauptet wird, die Auswechslung eines kaputten Fensters gab Büro Frey als „Wertverbesserung“ aus, die Investition sollte sofort auf die Miete draufgeschlagen werden.
Diese Behauptung ist unwahr.
München, den 20.5.1992 Dr.Gerhard Frey, Bundesvorsitzender der Deutschen Volksunion
Zusatz der Redaktion: Gemäß dem Berliner Pressegesetz ist die „tageszeitung“ verpflichtet, die Gegendarstellung – unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt — abzudrucken.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen