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Gegendarstellung -betr.: "Bundesdeutsches Gift im Golfkrieg", taz vom 2.12.1987, S.1-2

Die taz berichtet in ihrer Ausgabe vom 1.12.1987 auf der zweiten Seite, daß die Gesellschaft für bedrohte Völker behauptet habe, die Firma Kolb habe in Zusammenarbeit mit einem Partner Giftgase für den Irak produziert. Ohne dieses Giftgas wären Angriffe auf kurdische Städte nicht möglich gewesen, soll die Menschenrechtsorganisation erklärt haben. Diese Behauptungen wurden in der Form nie aufgestellt. Mit Gerichtsbeschluß vom 4.8.1987 des Bonner Landgerichts ist es der Gesellschaft für bedrohte Völker bei Strafandrohung untersagt, weiter als Tatsachenfeststellung zu behaupten, daß die Firma Kolb Anlagen zur Giftgasproduktion in den Irak geliefert habe und daß ohne diese Lieferung Giftgasangriffe auf kurdische Siedlungen nicht möglich gewesen wären. Die taz benutzt in ihrem Artikel Teile einer Veröffentlichung der Gesellschaft für bedrohte Völker vom Frühsommer dieses Jahres, die aufgrund der Einstweiligen Verfügung vom 4.8.1987 zurückgezogen wurde. Die Firma Dornier ist von der Gesellschaft für bedrohte Völker nie in den Zusammenhang mit Giftgas gebracht worden. Dessen ungeachtet begrüßen wir die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft. i.A. Ralf Eilers, Geschäftsführer

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