Gegen gemeinsames Sorgerecht

■ Feministischer Juristinnentag tagte in Bremen

Gegen ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall nach der Scheidung haben sich gestern die rund 200 Teilnehmerinnen des 17. Feministischen Juristinnentages in Bremen ausgesprochen. Ein gemeinsames Sorgerecht wäre eine weitere Tendenz, den Machtbereich von Männern zu verstärken, betonte die Bremer Rechtsanwältin Sabine Heinke auf der gemeinsamen Pressekonferenz des Juristinnentages. Väter forderten nach der Scheidung Rechte an ihren Kindern ein, obwohl sie sich vorher nicht oder nur wenig um sie gekümmert haben, beschrieb sie die Praxis. Gleichzeitig würden die wenigsten Männer die erkämpfte Sorge für ihr Kind auch selbst ausführen: Väter, denen das Sorgerecht zugesprochen wurde, überlassen die Kinder dann meistens ihren Freundinnen oder Müttern.

Ein gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung, wie es in den USA Regelfall ist, würde dazu führen, daß Frauen ihre Kompetenzen „als Mütter“ legitimieren müßten. „Wenn ein Vater seinem Sprößling den Mantel anziehen kann, widmet das Familiengericht dem einen ganzen Absatz in seinem Bericht. Aber was die Frauen und Mütter den ganzen Tag lang machen, wird mit keinem Satz erwähnt“, berichten die Juristinnen. Dabei wollen sie die Frauen keineswegs auf ihre Mutterrolle festlegen oder ihr alleiniges Sorgerecht festschreiben. Doch in der gegenwärtigen Rollen- und Machtverteilung sei ein gemeinsames Sorgerecht ein klarer Eingriff in die Rechte der Frau.

Entsprechend solle der geschiedenen Frau, wie in nichtehelichen Beziehungen bereits üblich, auch generell zugestanden werden, den Umgang ihres Kindes zu bestimmen: um das Besuchsrecht, als letztem Besitzrecht des Vaters am Kind nach der Scheidung, mitzubestimmen.

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz, die Ausländerinnenfeindlichkeit des neuen Ausländergesetzes und die Männerdominanz in der juristischen Ausbildung und Rechtssprechung waren weitere Schwerpunkte des Juristinnentages. ra