Gegen Fernsehwerbung in Spielfilmen: Regisseure siegen über Sender
6 Jahre haben sie gekämpft - jetzt gewinnen zwei Filmregisseure ihren Prozess gegen einen TV-Sender: Die Werbeunterbrechung verletzt ihre Urheberrechte.
STOCKHOLM taz Die Werbeunterbrechung bei einem im TV ausgestrahlten Film verletzt das Urheberrecht des Filmregisseurs - und macht den Sender schadensersatzpflichtig. Zwei schwedische Filmregisseure gewannen jetzt nach sechsjährigem Kampf durch alle Instanzen vor Schwedens oberstem Gericht, dem Stockholmer Högsta Domstolen, einen Musterprozess gegen einen Kommerzsender.
Das Gericht urteilte, dass TV 4, zuschauerstärkster schwedischer Kanal, durch die Werbepausen das ideelle Urheberrecht dieser Regisseure an zwei ihrer im Jahre 2002 ausgestrahlten Filme verletzt hat. Und daher einen Schadensersatz von je rund 14.000 Euro zahlen müsse. Eine Unterbrechung von Filmen stelle immer eine "Kränkung der Integrität des Werkes und des Urheberrechts des Regisseurs" dar. Der Sender brauche daher eine Zustimmung der Rechteinhaber.
Die konnte TV 4 nicht nachweisen. Die Pauschalverträge mit Regisseuren und Filmverleihen hatten entsprechende Werbe-Generalklauseln nicht enthalten. Den Einwand des Senders, es sei seit Beginn kommerziellen Fernsehens "allgemein bekannt", dass Filme durch Werbung unterbrochen würden, wies das Gericht zurück: Werbung dürfe "die Integrität und den Wert" des Films "nicht kränken". Hier hätten diese "aber die Kontinuität und die Dramaturgie der Filme abgebrochen"; sie seien so platziert gewesen, "dass der dramatische Effekt des Wechsels zwischen zwei Szenen ausradiert wurde". Das verstoße gegen das im wesentlichen auf EU-Richtlinien gründende schwedische Fernsehgesetz.
In der Branche war das Verfahren vorab als völlig aussichtslos angesehen worden. Angestrebt hatten es der vor zwei Jahren verstorbene Vilgot Sjöman und der Regisseur Claes Eriksson. Und sie hatten prominente Unterstützung: Kollegen wie Martin Scorsese, Woody Allen und Oliver Stone begrüßten den Versuch, etwas gegen die zunehmende Verhunzung von Filmen zu tun - egal ob durch Reklame, Schriftzeilen für Werbebotschaften, Ankündigung nachfolgender Sendungen, Formatänderungen oder Farbmanipulationen.
Regisseur Eriksson freute sich "über meinen bislang schönsten Tag in diesem Jahrhundert" und "ein prinzipiell wichtiges Urteil". Er hoffe, dass auch andere Regisseure sich nun nicht mehr alles gefallen ließen. TV 4 hatte argumentiert, es wäre "katastrophal" für die TV-Branche, wenn diese Linie internationale Praxis würde; das Gericht versuche, die bestehende Rechtslage "20 Jahre zurückzudrehen". Man könne Regisseuren nicht die Bestimmung über die Platzierung von Werbepausen überlassen. Die Stockholmer Dagens Nyheter kommentiert: "Es ist schön, dass das ,Ich will nicht!' eines Regisseurs immer noch mehr zählt als das ,Wir müssen aber!' der Fernsehsender."
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