: Gegen Abtreibung
Union kündigt Vorstoß gegen Spätabtreibungen an. Koalition soll Beratungs- und Haftungsrecht ändern
BERLIN dpa ■ Die Union im Bundestag will in dieser Legislaturperiode erneut versuchen, die Gesetze zu Spätabtreibungen zu verschärfen. „Dieser Auftrag steht in der Koalitionsvereinbarung und es ist höchste Zeit, dass wir etwas gegen die zunehmende Zahl der Spätabtreibungen tun“, sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Maria Eichhorn. Sie kündigte an, so schnell wie möglich Gespräche aufzunehmen.
Spätabtreibungen sind in Deutschland nach der 23. Schwangerschaftswoche möglich, wenn der Mutter eine Gefahr für Leben oder ihre körperliche oder seelische Gesundheit droht. Offiziell wurden im vergangenen Jahr 200 Spätabtreibungen registriert. Laut Eichhorn liegt die Dunkelziffer jedoch höher.
Der Paragraf 218 könne nicht mehr aufgerollt werden, darin sei man sich einig, so Eichhorn. Ändern könne man aber Gesetze wie das Schwangerenkonfliktgesetz. Sie plädierte für eine Beratungspflicht, für die sich auch Angela Merkel (CDU) jüngst ausgesprochen hatte. Neben der ärztlichen forderte Eichhorn eine psychosoziale Beratung. Zudem müssten drei Tage Bedenkzeit eingeräumt werden, wenn der Arzt eine Behinderung festgestellt habe.
Änderungsbedarf gebe es auch beim „Arzthaftungsgesetz“. Ärzte rieten im Zweifel zur Abtreibung, weil sie sonst womöglich haften müssten, so Eichhorn. Sie plädierte für eine Regelung wie in Frankreich, wo Ärzte nur wegen grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden.