: Gebunkert, aber nicht gedealt
■ Fast drei Jahre für geständigen, türkischen Drogenbesitzer
Ein 33-jähriger Besitzer einer türkischen Teestube wurde gestern vom Bremer Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. In einem von ihm bewohnten Zimmer hatte die Polizei im März diesen Jahres 1.500 Gramm Heroin sichergestellt. Die ursprüngliche Anklage wegen Drogenhandel mit Heroin, Kokain und Cannabis in seiner Teestube wurde fallengelassen.
Das Gericht glaubte dem Vater dreier Kinder, das Heroin für einen Bekannten verwahrt, nicht aber in großem Stil verkauft zu haben. Sein Lohn für die Aufbewahrung sei freies Rauchen gewesen.
So richtig auf einen grünen Zweig ist der 33Jährige in seinem Leben nicht gekommen. 1980 verließ er die Türkei aus politischen Gründen. Dort hatte er als Dreher gearbeitet, in Deutschland schlug er sich mit allen möglichen Jobs durchs Leben. Seit zehn Jahren leben er und seine Familie von der Sozialhilfe.
In die Heroinabhängigkeit sei er, so erzählt der Mann, aufgrund von persönlichen Problemen wie der Scheidung von seiner ersten Frau hereingeschlittert. Heute sei er clean, habe nur gelegentlich in der U-Haft gekifft.
Der Justiz ist der Verurteilte kein Unbekannter. Seit 1984 ist er wegen Haschhandel zu mehreren Geld-, Bewährungs- und Haftstrafen verurteilt worden, die noch nicht vollständig verbüßt sind. Sie werden zu der heute verhängten Strafe addiert.
Das Gericht hielt dem Mann seine sofortige Geständigkeit und seine soziale Situation zugute. Das Strafmaß siedelte der Vorsitzende Richter im unteren Drittel der möglichen Höchststrafe von 15 Jahren an. anr
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