in kürze TV-TAUGLICHE HANDYS : Gebühren an die GEZ
Für TV-taugliche Handys besteht laut GEZ grundsätzlich eine Gebührenpflicht. Das gelte aber nur dann, wenn der Handybesitzer noch kein Fernsehgerät angemeldet habe, so ein Sprecher. Die Ministerpräsidenten hatten 2004 festgelegt, dass ab 2007 an auch Internet-taugliche Computer gebührenpflichtig werden. (dpa)