in kürze SOZIALGERICHTSPROZESSE : Gebühren abgelehnt
Der Sozialverband hat die geplante Einführung von Gebühren für Sozialgerichtsprozesse abgelehnt. Verbandschef Bauer erklärte, Gebühren seien unverantwortlich, unsozial und bürokratisch. Der Bundesrat hatte am 13. Februar beschlossen, dass künftig je nach Instanz Gebühren zwischen 150 und 225 Euro für ein Verfahren fällig werden. (dpa)