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■ Am RandeGauck-Behörde gibt weniger Auskünfte

Bonn (dpa) – Die bislang unbegrenzte Erteilung von Auskünften der Gauck-Behörde über ehemalige Stasi-Mitarbeiter wird eingeschränkt. Eine Mitteilung über Personen wird demnächst unterbleiben, wenn es keine Hinweise gebe, daß nach dem 31. Dezember 1975 eine inoffizielle Stasi-Mitarbeit vorgelegen habe, so der Bundesrat. Diese Regelung tritt ab 1. August 1998 in Kraft.

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