■ Gastkommentar: Mißbrauch verhindern
Der Rechtsamtsleiter des Bezirksamtes Charlottenburg hat es nicht nur für richtig befunden, die dortige Frauenvertreterin abzuberufen, er hat darüber hinaus allen anderen Bezirken „empfohlen“, wegen der fehlenden Ausführungsbestimmungen des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes ebenso zu verfahren. Aus dem Bezirksamt Tiergarten war dann auch schon die Nachricht zu vernehmen, man wolle so handeln. Der erfreulich schnellen Reaktion der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen ist es sicher zu verdanken, daß die taz in der gestrigen Ausgabe melden konnte: „Die Frauenvertreterin im Bezirksamt Tiergarten wird vorläufig nicht ihres Amtes enthoben.“
Ein Glücksgefühl löst diese Nachricht bei den über hundert gewählten Frauenvertreterinnen jedoch nicht aus, zumal andere Kolleginnen bereits ihres Amtes enthoben wurden und weitere zittern werden, bis die Novellierung des Gesetzes endlich im Abgeordnetenhaus verabschiedet wird. Dies könnte noch im März der Fall sein, wenn, ja wenn der Ausschuß für Frauenfragen diesem auch zustimmt und nicht durch immer neue Novellierungsvorstellungen eine weitere Verzögerung erzwingt.
Dabei ist der Wunsch nach einer Neufassung unbestritten, bei den gegensätzlichen Auffassungen in den einzelnen Fraktionen aber ebenso klar erkennbar, daß hierüber monatelange, wenn nicht jahrelange Abstimmungsgespräche erforderlich sind. Nur durch die schnelle Verabschiedung des Gesetzes kann erreicht werden, daß der jetzt noch möglichen unsachgemäßen und rechtswidrigen Auslegung der Inhalte – bis hin zu offenem Boykott – endlich ein Riegel vorgeschoben wird. Margot Brandes
Die Autorin ist Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der gewählten Frauenvertreterinnen des Landes Berlin
Siehe auch Bericht Seite 23
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