■ Gastkommentar: Erst Krack – dann Krenz
Im Wahlfälschungsprozeß gegen den früheren Ostberliner Oberbürgermeister Krack und seine Mitangeklagten hat das Gericht ein gerechtes, aber mildes Urteil verhängt, indem es die Angeklagten, weil der Wahlmanipulation überführt, zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten verurteilte. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes und bewegte sich in einem analogen Strafrahmen wie die Dresdener Urteile gegen Berghofer und Modrow.
Abwegig ist das Argument der Verteidigung, es habe sich um einen politischen Prozeß gehandelt, der als Siegerjustiz eines Staates gegenüber einem nicht mehr existenten empfunden werden müsse. Wahr ist vielmehr, daß die Verfahren wegen Wahlfälschung schon zur Zeit der Modrow-Regierung begonnen haben und von der Justiz des vereinigten Deutschland lediglich fortgesetzt worden sind.
Besondere Beachtung verdient die Feststellung des Gerichtes, daß die Verurteilten nicht in eigener Vollmacht, sondern im Auftrag gehandelt hätten. Es darf erwartet werden, daß hieraus die Konsequenzen gezogen und endlich Anklage gegen die Mitglieder der Zentralen Wahlkommission und ihrem Vorsitzenden Egon Krenz erhoben wird. Wolfgang Ullmann
Der Autor ist Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen
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