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GastkommentarNägel mit Köpfen machen!

■ Bremens Behinderte fordern endlich ein Landesgesetz gegen Diskriminierung

Seit 1995 steht es im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Seitdem ist auch klar, dass dieses Verbot nur greifen kann, wenn Gesetze geschaffen werden, die Behinderte wirksam gegen Diskriminierung schützen, und zwar auf Bundes- und Länderebene. Seitdem hätte auch in Bremen manches geschehen können: Bremen hätte inzwischen seine Landesbauordnung so ändern können, dass barrierefreies Wohnen kein Luxus mehr ist. Bremen hätte sich ein Schulgesetz geben können, das es mit der Integration behinderter Kinder wirklich ernst meint. Und eine Behindertenbeauftragte oder ein Behindertenbeauftragter hätte die Gleichstellung behinderter Menschen in Bremen weiter vorantreiben können. Zuständig für solch ein umfassendes Gesetzesvorhaben, das verschiedenste Lebensbereiche betrifft, wäre der Senator für Justiz. Doch der zeigte sich bislang wenig interessiert; entsprechend wenig wurde unternommen und erreicht. Jetzt aber könnte endlich mehr Bewegung in die Sache kommen, denn die Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes auf Bundesebene ist in greifbare Nähe gerückt. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf auf Landesebene, das gibt selbst der Senat jetzt offiziell zu. Doch will man weiter abwarten. Der Bremer Behindertenrechtler Horst Frehe hat in einem Brief an Henning Scherf vorgeschlagen, genau wie beim Bundesgesetz eine Projektgruppe aus VertreterInnen der verschiedenen Ressorts und der Behindertenverbände zu bilden, die einen Gesetzentwurf erarbeiten soll. Frehe weiß, wovon er redet, denn er war selbst Mitglied dieser Projektgruppe. Und die Zeit drängt: Wenn Bremen noch in dieser Legislaturperiode ein Gleichstellungsgesetz bekommen soll, dann muss man jetzt damit anfangen.

Wilhelm Winkelmeier.

Der Autor arbeitet bei „Selbstbestimmt leben“. Nächste Woche will die Bürgerschaft über die Situation behinderter Menschen in Bremen debattieren.

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