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Gary Lauck & die Meinungsfreiheit

Der heute 45jährige Deutschamerikaner Gary Lauck gründete 1972 eine legale Sekte namens NSDAP/AO. Im März 1995 besuchte Lauck den Chef der Danmarks National-Socialistiske Bevaegelse, einer legalen dänischen Nazipartei. Auf Ersuchen deutscher Behörden wurde Lauck festgenommen und – auch nach Protesten liberaler Dänen – an die Bundesrepublik ausgeliefert. Auschwitz zu leugnen ist in Dänemark nicht strafbar.

Am 22. 8. 1995 wurde Lauck in Hamburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Wegen eines Meinungsdelikts wurde hierzulande zuletzt in den fünfziger Jahren verurteilt – gegen Kommunisten.

In den USA gilt die Meinungsfreiheit als heilig. Im First amendment („Erster Verfassungszusatz“) von 1791 heißt es: „Der Kongreß soll kein Gesetz verabschieden, das die Freiheit der Rede einschränkt.“ Hingegen heißt es im Grundgesetz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern [...] Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

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