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Archiv-Artikel

GEWERKSCHAFT Haft bei Rechtsschutz

Eine Gewerkschaft, die einem Mitglied Rechtsschutz gewährt, muss bei mangelhafter Beratung wie ein Anwalt für Schadensersatz haften, so das OLG Frankfurt. Mit der Übernahme des Mandates sei sie wie ein Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen ihres Mitglieds „nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen“. (Az.: 24 U 121). (dpa)