■ GESETZENTWURF DES INNENMINISTERIUMS: Auf eine Woche Abwesenheit steht Knast
Hannover (taz) — Das Bundesinnenministerium hat jetzt konkretisiert, wie der „Asylkompromiß“ der Altparteien aussehen soll: Sammellager für Flüchtlinge, fast vollständige Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und beim geringsten Anlaß Knast. Jeder Asylbewerber, der eine Woche lang nicht auffindbar ist, soll inhaftiert werden— selbst wenn Sprachschwierigkeiten, Krankheit oder Schlamperei der Behörden die Ursache des Versäumnisses waren. Erfolgreiche Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes in Zirndorf werden fast ausgeschlossen sein, wenn der Entwurf Gesetz wird: Die Klagefrist soll auf eine Woche beschränkt werden. SEITE 6
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