GEFÄNGNIS-GEISELNAHME AN WEIHNACHTEN: Staatsanwalt fordert Haftstrafen
Im Prozess um die Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Lübeck-Lauerhof hat der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen zwei und knapp sieben Jahren gefordert. Die vier Angeklagten hätten nicht nur ihre Geisel nachhaltig beeinträchtigt, sondern auch ihren Mitgefangenen erhebliche Nachteile zugefügt, sagte Staatsanwalt Martin Peterlein gestern.
Die Männer gestanden, Heiligabend 2014 einen Justizvollzugsbeamten als Geisel genommen zu haben, um ihre Flucht aus dem Gefängnis zu erzwingen. Die drei Männer hatten gemeinsam in der Zelle des Hauptangeklagten Weihnachten gefeiert. Drei von ihnen saßen in Lübeck in Strafhaft, ein vierter, 37 Jahre alter Mann, in Untersuchungshaft. Bei Kartenspiel und selbst gebranntem Schnaps sei dann der Plan entstanden.
Für den heute 23 Jahre alten Hauptangeklagten beantragte Peterlein eine Haftstrafe von fast sieben Jahren, für die drei Mitangeklagten forderte er Strafen zwischen zwei und knapp sechs Jahren. (dpa)
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