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Archiv-Artikel

in kürze UNFALL MIT RADLER Fußgänger haftet nicht

Auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg müssen Radler Rücksicht auf Spaziergänger nehmen. Bei einem Zusammenstoß müssen Fußgänger nicht für die Verletzungen des Radlers haften, so das Landgericht Hannover. Ein Radler hatte nach einem Zusammenprall mit einem Fußgänger Schmerzensgeld verlangt. (Az.: 11 S 84/05) (dpa)