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Funkanlagengesetz gegen Schwarzsender

Berlin (taz) - Mit dem im Sommer novellierten Fernmeldeanlagengesetz soll es vom Janaur nächsten Jahres an den Schwarzsendern an den Kragen gehen. Bisher machten sie sich nur strafbar, wenn sie beim Betreiben ihres Senders erwischt wurden oder wenn bei ihnen ein betriebsbereiter Sender gefunden wurde. Jetzt soll grundsätzlich der Besitz einer Sendeanlage, auch in Bausatzform, strafbar sein, wenn sie nicht bis zum 5. Januar 1987 angemeldet wird. Auch das Sammeln alter Funkgeräte ist nur zulässig, wenn sie „dauernd unbrauchbar“ gemacht worden sind. Das ist nach Ansicht eines Rechtsexperten beim Bundespostministerium dann der Fall, wenn „wesentliche Teile“ herausgeschraubt oder -gelötet worden sind.

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