piwik no script img

„Fummel-Fünfer“ weiter fällig

München (ap) — Passagiere müssen weiterhin an Flughäfen einen „Fummel-Fünfer“ zahlen. Die Lufthansa unterlag im Musterprozeß um Sicherheitsgebühr.

Das Münchner Verwaltungsgericht hält den sogenannten „Fummel-Fünfer“ für rechtmäßig, der seit 1.Juli vergangenen Jahres an Flughäfen für die Sicherheitskontrollen von Passagieren und Gepäck erhoben wird. Die 17. Kammer entschied am Mittwoch in dem von der Lufthansa angestrengten Musterprozeß, daß es keine rechtlichen Hindernisse gegen diese Gebühr gebe. Fluggäste müssen danach weiter zwischen 3,50 und 6,50 Mark — ab November 6,50 bis acht Mark — für die Kontrollen vor dem Abflug bezahlen. Die Lufthansa hatte in ihrer Klage gegen den „Fummel-Fünfer“ angeführt, daß die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen zur Schutzpflicht der jeweiligen Bundesländer gehörten. Die Gegenseite, der Freistaat Bayern, hatte jedoch argumentiert, daß die Präventivmaßnahme in erster Linie den Passagieren zugute komme.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen