: Für und wider Telefonlauschen
Zwar sei die gestern vom Bundesverfassungsgericht (BVG) beanstandete Regelung zur Telekommunikationsüberwachung „in unserem Polizeirecht nicht enthalten“, betonte Innenstaatsrat Stefan Schulz. Trotzdem fand die Behörde die von Karlsruhe verhängten Einschränkungen „bedauerlich“: „Schließlich sollen Straftaten möglichst im Vorfeld verhindert werden.“ Einen „klaren Sieg für den Rechtsstaat“ sah dagegen Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hartmut Lubomierski errungen. Von einem „guten Tag für die Freiheitsrechte“ sprach GALierin Antje Möller, SPD-Innenexperte Andreas Dressel wollte derweil „eine Watschen für Innensenator Nagel und die Hamburger CDU-Fraktion“ vernommen haben: Das BVG habe die Telefonüberwachung gekippt, die sich der Senator einst erträumt habe. aldi