piwik no script img

■ ArbeitgeberFür gemeine Arbeiten

Köln (dpa) – Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sollten nach Ansicht der Arbeitgeber künftig durch sogenannte Gemeinschaftsarbeiten ersetzt werden. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände forderte in ihrem gestern vorgelegten Jahresbericht 1993, die Erwerbslosen sollten dabei von der Bundesanstalt für Arbeit „ausgeliehen“ werden. Die Entlohnung, so die Arbeitgeber, solle sich nicht am „ersten Arbeitsmarkt“ orientieren, sondern aus dem bisherigen Arbeitslosengeld und einem Zuschuß in Höhe von etwa 20 Prozent des Arbeitslosengeldes bestehen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen