: Für freien Datenfluß in der EG
■ Gesetzesinitiative der EG-Kommission für Datenschutz soll den Datenfluß in Europa fördern Unterschiedliche Datenschutzregelungen behindern in der EG derzeit den Austausch von Daten
Aus Brüssel Michael Bullard
Um den freien Datenfluß im „Europa ohne Grenzen“ zu fördern, wollen die EG-Kommissare Martin Bangemann und Filippo Pandolfi nun auch den Datenschutz EG-weit harmonisieren. Schließlich gibt es in den südeuropäischen Mitgliedsländern und Belgien noch gar keine Datenschutzbestimmungen, während in den anderen EG-Staaten der Datenschutz äußerst unterschiedlich geregelt ist. Weil diese Unregelmäßigkeiten den „Freiverkehr personenbezogener Daten“ behindern könnten, schlug die EG-Kommission am Mittwoch ein EG-weites Datenschutzgesetz vor, das allerdings noch vom Ministerrat verabschiedet werden muß. Zunächst sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, „zumindest eine unabhängige Kontrollbehörde einzurichten, wie sie in der Bundesrepublik durch den Datenschutzbeauftragten bereits gegeben ist“. Daneben will die Kommission noch ein Kontrollgremium einrichten, das die Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten überwacht.
Generell will die Kommission mit der Gesetzesinitiative „ein gleichwertig hohes Schutzniveau in allen Mitgliedsstaaten erreichen“. Wie hoch das Niveau sein wird, läßt sich der mitgelieferten Begründung entnehmen: „Angesichts immer häufigerer Verarbeitung personenbezogener Daten in allen Bereichen wirtschaftlicher und sozialer Tätigkeit und angesichts des wachsenden Bedarfs am grenzüberschreitenden Austausch von Daten zielen die Vorschläge über die Setzung von Mindeststandards darauf ab, den Freiverkehr solcher Daten in Zukunft sicherzustellen. Es soll in keinem Mitgliedsland länger möglich sein, Datentransfer mit der Begründung zu behindern, daß in einem anderen Land zureichender Datenschutz nicht gegeben ist.“
Auch sonst fehlen dem geplanten Datenschutz die Klauen, weil Abkommen wie Schengen oder Trevi, mit denen der polizeiliche grenzüberschreitende Datenaustausch gefördert wird, außerhalb des EG-Rahmens getroffen wurden. Im Falle von Schengen, das letzten Monat von fünf Regierungen (Frankreich, BRD und die Beneluxländer) unterzeichnet wurde, spielt die Vernetzung der Polizeicomputer eine wichtige Rolle, quasi als Ersatz für die Grenzkontrollen. Daß die Gesetzesinitiative der EG-Kommission zu kurz greift, zeigt sich aber auch am Beispiel der Zusammenarbeit westeuropäischer Regierungen bei der Harmonisierung der Asyl - und Visabestimmungen. Die Regelung des dazugehörigen Datenaustausches wird ebenfalls nicht unter die EG -Richtlinie fallen, weil die Regierungen ihre Zusammenarbeit mit einer völkerrechtlichen Konvention regeln, die den „Vorzug“ hat, daß sie außerhalb der EG-Verträge angesiedelt ist, also nicht der Zustimmung des Europaparlaments bedarf.
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