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■ Tips & TrendsFür Arzthelferinnen in Ostdeutschland

Immer häufiger müssen Kolleginnen aus den ostdeutschen Bundesländern in ihren Arbeitsverträgen rechtswidrige Vereinbarungen unterschreiben. Darin werden sie verpflichtet, nichts über ihre schlechten Arbeitsbedingungen verlauten zu lassen. Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen weist darauf hin, daß solche Regelungen sittenwidrig sind. Diese Vereinbarungen unterlägen nicht der ärztlichen Schweigepflicht. Die Bruttobezüge belaufen sich laut Tarifvertrag in den neuen Bundesländern niedrig genug zwischen 1.900 und 2.500 Mark. Infos gibt es bei der Verbandsvorsitzenden Bärbel Keim-Meermann, 8 bis 13 Uhr. Fon (06198) 502250. Fax (06198) 502270.

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