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Fünf Vornamen sind Obergrenze

DÜSSELDORF dpa ■ Zwölf Vornamen sind zu viel – mehr als fünf sind einem Kind nicht zuzumuten. Mit dieser gestern bekannt gewordenen Entscheidung wiesdas OLG Düsseldorf die Klage einer Mutter ab, die ein Dutzend Vornamen für ihren Sohn durchsetzen wollte. Sie hatte argumentiert, mit den Namen aus verschiedenen Ländern, Kulturen und Religionen zeige sie dem Kind, dass es „keine Grenzen im Herzen der Menschen“ geben sollte. Die Richter urteilten dagegen, ein Kind dürfe nicht als „Plakat elterlicher Bekenntnisse“ missbraucht werden“, zumal dies jeden Personalausweis sprenge.

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