Fünf Jahre Hartz IV: Die Chronik der Reform
Wie sich Politik, Protest und das ALG II rund um die Hartz-Reformen entwickelten.
16. August 2002: VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz übergibt Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Reformvorschläge einer 15-köpfigen Kommission. Wenige Tage später billigt das Kabinett die schnelle Umsetzung der Eckpunkte.
15. November: Der Bundestag stimmt Hartz I und II mit den Stimmen von Rot-Grün gegen die Opposition zu. Die Neuregelungen sehen verschärfte Zumutbarkeitsregelungen für Arbeitslose, mehr Leih- und Zeitarbeit sowie mehr Minijobs vor.
20. Dezember: Die unionsdominierte Länderkammer billigt den Vermittlungskompromiss zur Ausweitung der steuer- und abgabenfreien Minijobs. Das Gesetzespaket Hartz I und II tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
17. Oktober 2003: Hartz III und IV werden im Parlament mit rot- grüner Mehrheit angenommen. Hartz III regelt die Umorganisation der Bundesanstalt für Arbeit. Hartz IV enthält die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II). Die Union kündigt die Ablehnung der Gesetze im Bundesrat an.
19. Dezember: Nach einem aufreibenden Vermittlungsverfahren beschließen Bundestag und Bundesrat Hartz III und IV. In einer Sondersitzung zu etlichen Reformgesetzen muss das Parlament zehnmal namentlich abstimmen und fünf Einsprüche des Bundesrats abweisen.
1. Januar 2004: Hartz III tritt in Kraft, Hartz IV verschiebt sich um ein Jahr wegen ungeklärter Finanzierungsfragen.
2. Juni: Hartz IV nimmt die letzte Hürde. Der Bundestag nimmt einen Kompromiss an, der u. a. 3,2 Milliarden Euro Bundesmittel für die Kommunen zum Ausgleich ihrer Unterhaltskosten für Arbeitslose vorsieht. Am 9. Juli billigt ihn der Bundesrat gegen die Stimmen der ostdeutschen Länder und Berlins.
2. August: Mit dem Slogan "Wir sind das Volk" fordern in Magdeburg und Dessau Zehntausende den Stopp von Hartz IV. Vor allem in Ostdeutschland gehen Woche für Woche bis zu 100.000 Menschen auf die Straße. Mitte Oktober laufen die Protestmärsche aus.
1. Januar 2005: Mit der Einführung von Hartz IV erhalten 2,8 Millionen Menschen ALG II. Es entspricht dem Niveau der Sozialhilfe. Im Westen liegt der Grundbetrag bei 345 Euro, im Osten bei 331 Euro.
17. Februar 2006: Das Parlament beschließt, das ALG II von Juli 2006 an in Ostdeutschland dem Westniveau anzugleichen.
1. Juni: Der Bundestag beschließt, Arbeitslosen Leistungen zu streichen, wenn sie Job- oder Schulungsangebote dreimal in einem Jahr ausschlagen.
23. November: Das Bundessozialgericht in Kassel urteilt, dass der Regelsatz von 345 Euro nicht verfassungswidrig ist.
17. Januar 2007: Peter Hartz gesteht im Rahmen der VW-Schmiergeldaffäre vor Gericht Untreue in 44 Fällen mit einem Schaden von 2,6 Millionen Euro.
25. Januar: Das Landgericht Braunschweig verurteilt Hartz zu zwei Jahren auf Bewährung und 567.000 Euro Geldstrafe. Der Namensgeber für die größte deutsche Arbeitsmarktreform ist vorbestraft.
1. Juli: Der Hartz-IV-Regelsatz steigt um 0,54 Prozent auf 347 Euro.
dpa, taz
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