: Fuckparade jetzt doch verboten
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass die Fuck Parade keine Demonstration sei. Damit ist die anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aufgehoben. Die Richter begründeten dies damit, dass für eine Demonstration Teilnehmer zusammenkommen müssen, um ihrer Meinung Ausdruck zu geben. Die Fuck Parade habe dagegen den „Charakter einer rein unterhaltenden, öffentlichen Massenparty“. „Zu einer kollektiven Meinungskundgabe gehört mehr als die Zurschaustellung eines Lebensgefühls, das lediglich durch gemeinsam gehörte Musik und Tanz geäußert wird“, so die Richter. Die Auffassung des Verwaltungsgerichtes, dass die Love Parade keine Demonstration sei, wurde vom OVG bestätigt. Die Veranstalter beider Umzüge haben Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. DPA
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