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Frühzeitige Entlassung

Bonn (dpa) — Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst am 1. Oktober oder später angetreten haben und zu diesem Zeitpunkt das 25. Lebensjahr vollendet hatten, können nach Angaben des FDP-Abgeordneten Olaf Feldmann auf Antrag kurzfristig vom Dienst entlassen werden. Feldmann wies am Dienstag in Bonn darauf hin, daß die Entlassung nicht automatisch erfolge. Bei den Wehrpflichtigen ist auch noch Voraussetzung, daß sie vor dem Einberufungstermin mehr als drei Jahre keine Mitteilung von den Wehrersatzbehörden erhalten haben. Der Wehrpflichtige muß den Antrag bei seinem Vorgesetzten einreichen.

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