moneta: altersvorsorge : Fröhlich riestern – überall?
Die Riesterrente, bis vor kurzem noch als Mauerblümchen verschmäht, entpuppt sich zunehmend als konkurrenzfähiges Altersvorsorgevehikel. Dies zum einen deshalb, weil die aufzuwendenden Beiträge, die für die volle Zulage notwendig sind, endlich das Maß erreicht haben, das Verbrauchern eine nennenswerte Rentenhöhe beschert. Zum anderen deshalb, weil sich die Produktausgestaltung bei manchen Anbietern wirklich sehen lassen kann. Auch die staatlich vorgegebenen Einschränkungen in der Verwendung wurden – und werden weiter? – aufgeweicht.
Lange Zeit herrschte Unklarheit darüber, wie Überzahlungen – also höhere Beiträge als förderfähig – steuerlich zu behandeln sind. Hier gibt es jetzt Gewissheit: Nicht geförderte Beiträge werden behandelt wie Zahlungen in Rentenversicherungen. Die Erträge müssen nur zur Hälfte versteuert werden. Sie können – selbstverständlich – auch zu 100 Prozent als Kapital abgerufen werden, müssen also nicht verrentet werden. Diese Nachricht ist nicht nur für Angestellte interessant. Im Klartext heißt sie nämlich: Auch Personen, die nicht förderberechtigt sind, können riestern.
Aber warum sollten sie? Weil sie vielleicht keine Lust haben, ab 2009 Abgeltungssteuer auf ihre Fondssparpläne zu zahlen. Oder weil sie es charmant finden, die Garantie auf die eingezahlten Beiträge zu haben, die Riesterverträge – im Gegensatz zu Fondssparplänen – bieten. Oder weil sie als Frau bei der Riesterrentenversicherung keinen Aufschlag zahlen müssen – Stichwort „unisex“.
Wachsamkeit ist allerdings bei den Hochrechnungen des Anbieters „Union Invest“ geboten. Eine absurd hohe Prognoserechnung aus dem nämlichen Hause wurde uns gegenüber so kommentiert: „Sie haben Recht, das ist ein Fehler in unserer Software. Das kommt vor.“ Na, Mahlzeit. So kann man auch in die Hitlisten kommen.
Fotohinweis: Susanne Kazemieh, Finanzmaklerin, ist Gründerin der Frauenfinanzgruppe, Grindelallee 176, 20144 Hamburg, Tel.: 4142666-7, Fax: -8, www.frauenfinanzgruppe.de