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Friedenstaube erlaubt

■ Großer Streit um 20 Zentimeter Symbol entschieden

Münster/Wesseling (ap) - Das 20 Zentimeter große Bild einer Friedenstaube, das die grüne Ratsfraktion im rheinischen Wesseling an ihrem Fraktionszimmer angebracht hat, darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster im Rathaus hängen bleiben. Der Stadtdirektor der rheinischen Kleinstadt hatte in der Existenz der Taube eine Störung des Dienstbetriebes und der Neutralität des Rathauses gesehen und auf die Entfernung geklagt. Die Richter wiesen die Klage gestern zurück. Zur Begründung wiesen sie darauf hin, daß dem Stadtdirektor zwar grundsätzlich das Hausrecht im Rathaus zustehe, gegenüber den Fraktionen unterliege das Hausrecht allerdings einigen Beschränkungen. Gegen die Friedenstaube am Fenster des Fraktionszimmers der Grünen sei deshalb nichts einzuwenden. Außerdem werde dieses Symbol auch von anderen Organisationen verwendet. (Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Münster 15 A 460/88)

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