: Freundin erstochen: 6 Jahre Jugendstrafe
Berlin. Wegen eines tödlichen Stichs ins Herz seiner 19jährigen Freundin wurde ein 20jähriger Landschaftsgärtnerlehrling gestern zu sechs Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Landgericht wertete die Bluttat aus Eifersucht als Totschlag und nicht als Mord aus Heimtücke, da eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung bei dem hinter seinen Altersgenossen zurückgebliebenen Angeklagten durch ein gerichtsmedizinisches Gutachten bescheinigt worden war.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen