: Freistellung bei krankem Kind
Wenn ein Kind krank wird und Betreuung benötigt, dann haben Alleinerziehende Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Darauf hat jetzt die AOK hingewiesen. Bis zu 20 Tagen pro Jahr zahlt die Kasse Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 50 Tagen pro Jahr. Die AOK bietet die Broschüre „Solo mit Kind“ an, die kostenlos bei den Geschäftssteellen abgeholt werden kann. In Bremen: Bürgermeister-Smidt-Straße 95 taz
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