: Freispruch nach Südafrika–Protest
■ Bremer Amtsgericht sieht bei Protestaktion gegen Rassismus „rechtfertigenden Notstand“
Von Klaus Wolschner
Bremen (taz) - Nach Auffassung des Bremer Amtsrichters Klaus Richter darf straflos in den Räumen eines Honorarkonsuls der Republik Südafrika ein Go–In veranstaltet werden. Nach vier Verhandlungstagen sprach er am Montag die Bürgerschaftsabgeordnete der Grünen, Christine Bernbacher, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) frei. Der Versuch, auf die rassistische Politik des Apartheid– Regimes Einfluß zu nehmen und Gefahr von Leib und Leben der dort lebenden Schwarzen abzuwenden, sei als „rechtfertigender Notstand“ im Sinne des § 34 StGB anzusehen (Az. 75CS15Js 36517/86). „Damit machen Sie Rechtsgeschichte“, hatte der Staatsanwalt den Richter schon am ersten Verhandlungstag gewarnt. Er will das Urteil in der zweiten Instanz zu Fall bringen. Der Vorfall, auf den sich das Verfahren bezieht, liegt lange zurück: Am 1.8.1985 hatten drei Dutzend Apartheid–Gegner die Räume des Bremer Honorarkonsuls betreten, um gegen den Ausnahmezustand in Südafrika, Rassismus und die bremischen Handelsgeschäfte mit dem Apartheid– Staat zu protestieren. Der Honorarkonsul hatte die Eindringlinge von der Schönheit des südafrikanischen Landes zu überzeugen versucht, gleichwohl aber die Polizei gerufen. Nach einer knappen Stunde war die Ordnung wiederhergestellt. Die Strafverfolgungsbehörden befürchteten eine „Erosion des Rechtsbewußtsein“, wenn die Aktion ungeahndet durchginge. Die 56jährige Bürgerschaftsabgeordnete der Grünen, Christa Bernbacher, mußte als erste vor Gericht. Der Amtsrichter vermochte schon am ersten Verhandlungstag keine erhebliche Schuld zu sehen. Er verlas aus einer Pressemitteilung der Grünen von 1985, wonach Bremen „an diesem blutigen Terror (in Südafrika, d. Red.) beteiligt“ sei, weil der Hafen als wichtiger Umschlagplatz auch für diverse Rüstungsgüter herhalte. „Die Liste ließe sich aktualisieren, offenkundig“, fügte der Richter hinzu, auf die aktuelle Debatte um die U–Boot–Lieferungen anspielend.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen