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Freispruch in Stammheim

Im Prozeß gegen zwei Männer und zwei Frauen, die in Stammheim wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mittels des Szene–Blatts radikal angeklagt waren, gabs gestern die Urteile: entsprechend dem Antrag der Verteidiger wurden die 25– bis 56jährigen Angeklagten freigesprochen. Der Vertrieb von radikal konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. Bericht auf Seite 2

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