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■ Berliner TelegrammFreispruch im Prozeß um Flugzeugkatastrophe

Im Prozeß um das schwere Flugzeugunglück von Schönefeld im Jahr 1989 mit 21 Toten und 29 Verletzten hat das Landgericht gestern den Bordingenieur vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der 54jährige Angeklagte sei für die Katastrophe nicht zur Verantwortung zu ziehen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Faust. Bei dem Unglück wären übermenschliche Fähigkeiten für eine richtige Reaktion nötig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 15 Monaten zur Bewährung wegen eines geringen Mitverschuldens beantragt. dpa

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