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Freispruch im Penthouse-Prozeß

Ein Kioskbesitzer ist am Donnerstag im sogenannten Penthouse- Prozeß vor dem Göttinger Landgericht in zweiter Instanz vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Schriften freigesprochen worden. Richter und Staatsanwältin kamen übereinstimmend zu dem Schluß, daß der Geschäftsmann im April 1992 deswegen zu Unrecht zu einer Geldstrafe von 750 Mark verurteilt worden war. Das Gericht hatte damals das Urteil erlassen, weil er in seinem Kiosk Exemplare des US-Herrenmagazins „Penthouse“ zum Verkauf angeboten hatte. dpa

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