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Freispruch für „Mutter gnädig“

Die von Verkehrssündern wegen ihrer milden Urteile „Mutter Gnädig“ getaufte Amtsrichterin Edda Frerker ist vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Die Richterin aus Syke sei „völlig im Rahmen der juristischen Auslegungskriterien geblieben“, begründete der Vorsitzende Richter der Strafkammer des Verdener Landgerichts, Hans-Peter Marsch, gestern das Urteil.

Die 56jährige war angeklagt worden, weil sie mehrere Verkehrssünder entgegen der Bußgeldkatalogverordnung nicht mit einem Fahrverbot belegt hatte. Einige der Urteile am Amtsgericht Syke waren vom Oberlandesgericht Celle aufgehoben worden. Oberstaatsanwalt Reimar Popken kündigte Revision gegen das Urteil an. dpa

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