piwik no script img

Freispruch für Molli Molotow

Rosenheim (taz) - Mit einem Freispruch endete gestern in Rosenheim der Prozeß gegen zwei Studenten, die im Dezember 1986 ein Flugblatt mit der Überschrift „Weg mit dem Atomstaat“ verteilt hatten. Der Staatsanwalt hatte Monika B. und Frank B. (beide 26) „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ vorgeworfen. Das Blatt enthielt unter anderem zwei Bilder von umgestürzten Strommasten, eines mit der Überschrift: „So wie die Dinge liegen, liegen sie gut.“ Unterzeichnet war das Ganze mit „Molli Molotow, Roter Platz 1, Rosenheim“. Es folgte die Telefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle. Eine Aufforderung zu Straftaten konnte das Schöffengericht des Amtsgerichtes Rosenheim in diesem Flugblatt nicht sehen. Zwar sei darin möglicherweise eine Billigung zu sehen, das ist aber seit Abschaffung des entsprechenden Paragraphen (88a StGB) 1981 nicht mehr strafbar - oder noch nicht: die Billigung von Gesetzesverstößen soll in dieser Legislaturperiode wieder unter Strafe gestellt werden...

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen