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Freispruch für DDR-Richter bestätigt

Leipzig (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat gestern den Freispruch für einen ehemaligen Richter am Obersten Gericht der DDR bestätigt. Der BGH verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts. Das Landgericht hatte den Vorsatz der Rechtsbeugung verneint. In dem Verfahren ging es um ein Urteil gegen zwei junge Männer, die unter Mitwirkung des angeklagten Richters wegen „Vorbereitung eines ungesetzlichen Grenzübertritts“ zu zwei bzw. drei Jahren Haft verurteilt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Monate Haft auf Bewährung für den ehemaligen DDR-Richter beantragt.

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