■ Berliner Telegramm: Freispruch für Car-Walker rechtskräftig
Der im April vor dem Landgericht ergangene Freispruch für den Car-Walker Michael Hartmann ist rechtskräftig. Wie sein Anwalt Christian Ströbele gestern mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Revision zurückgenommen. Hartmann war wegen Sachbeschädigung angeklagt gewesen. Beim demonstrativen Überlaufen mehrerer falsch geparkter Autos am Chamissoplatz in Kreuzberg hatte er bei einem Opel eine Delle verursacht. Vor Gericht hatte sich der in München lebende „Auto-Geher“ damit verteidigt, er habe in den letzten Jahren weit über 2.000 falsch geparkte Pkws überlaufen, nur in vier Fällen sei es zu einer Beschädigung gekommen. Das Gericht sprach Hartmann frei, weil ihm nicht nachzuweisen war, daß er die Sachbeschädigung vorsätzlich verursacht hat. Eine fahrlässig begangene Sachbeschädigung ist nicht strafbar. taz
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