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Freiheit für den Wurstkönig

Kein Prozeß gegen den Bremer „Fleischkönig“ Karl Könecke (60): Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Steuerhehlerei eingestellt, weil die Tat nach zehn Jahren verjährt ist. Der Haftbefehl und die Beschlagnahme seines Vermögens wurden aufgehoben. Könecke soll zwischen 1982 und 1984 große Mengen Rinder- und Schweinefleisch als erstklassig weiterveräußert haben, obwohl das Fleisch als minderwertig deklariert war. Er soll dabei rund 250.000 Mark ergaunert haben. dpa

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