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Freie Fahrt für Benzol

■ Verkehrsministerium entscheidet über Möglichkeit von Straßensperren

Berlin (taz) – Morgen will das Verkehrsministerium darüber entscheiden, ob die Grenzwerte für Benzol, Dieselruß und Stickoxide in der Luft in Kraft treten können. Die Ministerialen prüfen seit Wochen, ob sie die Änderungen des Bundesrates an der zum Gesetz gehördenden Verwaltungsvorschrift akzeptieren. Die Ländervertreter hatten das aus dem Hause Wissmann stammende Papier dahin gehend umgeschrieben, daß bei zu hohen Konzentrationen der krebserregenden Stoffe auch Hauptstraßen gesperrt werden können. Außerdem sollen Kat-Autos nicht das verbriefte Recht haben, immer und überall zu fahren. Lehnt das Verkehrsministerium die Änderungen ab, gibt es in Deutschland auch in Zukunft keinerlei Grenzwerte für die drei Schadstoffe. Die Bundesregierung hat nämlich die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) so konstruiert, daß die Grenzwerte nur in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift in Kraft treten können. Dabei sind schon die Grenzwerte menschenverachtend hoch: 15 Mikrogramm Benzol und 14 Mikrogramm Dieselruß sollen in den ersten Jahren erlaubt sein.

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