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Freiburger Gericht spricht Neonazi freiAntifa aus Notwehr angefahren

Neonazi freigesprochen: Florian S. hatte einen Freiburger Antifaschisten angefahren und dabei schwer verletzt. Der Neonazi habe aus Notwehr gehandelt, urteilte das Gericht.

Im Kaiserstuhl bei Freiburg sieht man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht. Bild: imago/ Kickner

FREIBURG taz | Das Landgericht Freiburg hat den Kopf der Neonazigruppe „Freie Kräfte Ortenau“ und erfolglosen NPD-Landtagskandidaten Florian S. vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Der 29-Jährige hatte im Oktober auf einem Parkplatz am Kaiserstuhl (Südbaden) einen 21 Jahre alten Antifaschisten umgefahren und dabei schwer verletzt.

Die Strafkammer des Landgerichts Freiburg unter Vorsitz von Eva Kleine-Cosack betonte vor ihrer von Unmut im Saal begleiteten Urteilsbegründung, dass es in Deutschland „kein Gesinnungsstrafrecht“ gebe. „Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind“, sagte sie. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelte aber auch für Neonazis.

Die Strafkammer sei nach den Worten ihrer Vorsitzenden zwar davon überzeugt, dass Florian S., der auf dem Pendlerparkplatz auswärtige Gäste für eine Neonazi-Party weiterschleusen sollte, durchaus mit einer gefährlichen Situation rechnen konnte. Er sei in Alarmbereitschaft gewesen und es sei auch durchaus möglich gewesen, dass er die Situation erfasst und in dem Moment, als die Gruppe vermummter Antifaschisten auf ihn zurannte, mit voller Absicht in diese hineingefahren sei – und sich dabei der Gefährdung von Leib und Leben bewusst war. „Es kann sein, aber das reicht nicht, die Kammer ist nicht davon überzeugt“, sagte die Richterin.

Unstrittig sei zudem, dass es dem Angeklagten möglich und auch zuzumuten war, sich aus der Parkplatzausfahrt nach rechts zu entfernen, statt frontal in die Menschengruppe zu fahren. Auch Flucht sei ein Verteidigungsmittel in einer Notwehrsituation. Der Angegriffene habe sich aber in nur einer Sekunde entscheiden müssen.

Eine Zeugin und die Staatsschutzbeamten, denen er sich anschließend offenbart hat, hätten seine Panik in der bedrohlichen Situation belegt. Dass Florian S. wenige Tage zuvor in einer Facebook-Unterhaltung regelrecht eine Notwehrsituation herbeigesehnt hatte, um ungestraft einen Linken attackieren zu können, nahm das Gericht zur Kenntnis, wertete das aber als eine nicht ernst zu nehmende Angeberei unter Gleichgesinnten.

Antifas mit unfriedlicher Absicht

Die Verantwortung für den Notwehrexzess des Angeklagten sieht das Gericht bei den Antifa-Aktivisten, die in eindeutig unfriedlicher Absicht erschienen seien. Das Gericht unterstellte, dass die Angreifer dem aus dem Parkplatz herausschießenden Mitsubishi-Colt noch hätten ausweichen können, so wie es fast allen auch gelungen war. Auch der beim Aufprall schwer Verletzte hätte dazu noch Zeit gehabt, stattdessen sei er wohl absichtlich auf das Auto gesprungen, wohl um es zu stoppen. Damit hätte der Rechtsextremist nicht rechnen müssen. Alles in allem liege kein Tötungsvorsatz vor, auch wenn Fragen blieben, müsse das Gericht im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.

Staatsanwalt Florian Rink, der eine Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert hatte, will das Urteil zunächst genau prüfen und danach entscheiden, ob er Rechtsmittel einlegen wird. „Das Gericht hat eine andere Gewichtung der Argumente vorgenommen, ich muss sehen, ob sie plausibel ist“, sagte Rink.

Der Anwalt des geschädigten Nebenklägers kündigte noch im Gerichtssaal Revision an. „Die Begründung des Urteils ist abenteuerlich“, sagte Rechtsanwalt Jens Janssen. „Das ist ein Freibrief für Neonazis, Antifaschisten anzugreifen“, sagte Nebenklägeranwältin Angela Furmaniak. Auch sie wird voraussichtlich Revision für ihren Mandanten einlegen. In der Freiburger Innenstadt demonstrierten unmittelbar nach der Urteilsverkündung Antifaschisten gegen den Freispruch.

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34 Kommentare

 / 
  • P
    Paul

    @Anton Gorodezky. Interessante Hypothese, aber leider falsch. Ein Afrikaner oder Linker, der drei attackierende Nazis überfahren hätte, wäre selbstverständlich wegen Totschlagversuch verurteilt worden.

  • R
    roadrage

    In Amerika kann man bis zu 60 Jahre Knast bekommen, wenn man sein Auto als Waffe einsetzt. In Deutschland ruft das Gericht dazu auf.

    Die Folge werden noch mehr tote und schwerverletzte Radler und Fußgänger sein, denn worum es bei dem Streit ging, ist den blödlesenden Blechmutanten herzlich egal. Sie fühlen sich ermutigt, drauf zu halten und durch dieses Urteil, das Straffreiheit verspricht, noch mehr als bereits zuvor.

    Um den Amok des "Roadrage" auszulösen, reichen bereits ein paar wütende Worte über einen Mordversuch durch das Blech aus. Autos machen derartig aggressiv, daß Fahrer ihre Fehler nicht einsehen werden und dann völlig ausrasten: schneiden, tangieren und drauf halten. Im Verkehr spielen das korrupte Richter dann als Unfall herunter - und Notwehr schiesst in dieselbe Richtung! - und Polizei wird es noch nicht mal dokumentieren oder nimmt keine Anzeige auf: Stattdessen lachen sie einen aus.

  • L
    Lars

    da ich die Situation nicht gesehen habe, kann ich mir leider auch keine Meinung über das Gerichtsurteil bilden.

    Mir stellt sich nur die Frage: Waren die Nazis denn so physisch unterlegen, dass hier so ein krasses Mittel angewendet werden musste um die zu schützen ? So ein Neo-Nazi stellt sich doch nicht als Zielscheibe alleine in die Landschaft.Da waren doch sicher noch mehrere. Und dass die nicht auch gewaltbereit sind, kann mir nun wirklich keiner erzählen. Dann würde ich Notwehr eher für unwahrscheinlich halten.

  • WR
    Weiße Rose

    Deutschland hätte nach 1945 zerschlagen werden müssen.

    Nun wittern Nazis und ihre natürlichen Verwandten Morgenluft. Das 4.Reich wird vorbereitet und mit der nächsten handfesten (Wirtschafts)Krise mühelos installiert...

  • J
    Jörg

    @Carsten

    "Rote und braune Nazis unter sich!"-So ein Schwachsinn.

    Wenn es Ihnen zu mühsam ist sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, oder aus verschiedenen Gründen nicht dazu fähig sind unterlassen Sie doch dann bitte auch solche einfältigen Kommentare.

  • PM
    Prinzessin Manfred

    "...es sei auch durchaus möglich gewesen, dass er die Situation erfasst und in dem Moment, als die Gruppe vermummter Antifaschisten auf ihn zurannte, mit voller Absicht in diese hineingefahren sei – und sich dabei der Gefährdung von Leib und Leben bewusst war."

     

    Es kann also sein, dass er wusste, dass es lebensgefährlich ist, mit einem Auto in einen Menschenmenge zu rasen - vielleicht dachte er aber auch, dass er einfach über sie hinweg fliegen würde, oder wie?

     

    "Der Angegriffene habe sich aber in nur einer Sekunde entscheiden müssen."

     

    Das ist natürlich auch eine schwierige Entscheidung: nehme ich die Ausfahrt oder fahre ich in die Menschenmenge...

     

    Und die Facebook-Kommentare sind natürlich auch dann "nicht ernstzunehmende Angeberei", wenn er ein paar Tage später genau das angekündigte tut.

  • S
    Schläfer

    Zitat von Jörn:

    "Dann wird aber geschrieben, dass er sich gefahrlos entfernen hätte können. Dann wäre es objektiv keine Notwehr gewesen."

     

    Hallo Jörn, das stimmt so nicht.

    Ein unprovoziert Angreifender setzt sich ins Unrecht, der sich verteidigende Angegriffene ist im Recht.

    Es gilt das Prinzip: "Recht muss dem Unrecht nicht weichen"

     

    Wirst Du angegriffen, musst Du nicht fliehen, auch wenn Du es könntest.

    Du brauchst Dich der Situation nicht zu entziehen, Du darfst Dich, Andere und auch Dein Eigentum in Notwehr verteidigen.

    Von einem unprovoziert Angegriffenen, der sich in Notwehr verteidigt, kann üblicherweise auch keine rationale, also angemessene Reaktion erwartet werden.

    Ihm wird immer zugebilligt, sich in einer unverschuldeten Ausnahmesituation befunden zu haben, mit Panikreation, Hormonausschüttung (Adrenalin) etc.

    Gerichte akzeptieren üblicherweise, dass der sich in NotwehrVerteidigende auch deutlich über das Ziel hinausschiessen kann.

    Es muss viel passieren, ein krass unbilliges Missverhältnis zwischen Angriffs- und Verteidigungshandlung, daß ein Gericht auf strafbewehrten Notwehrexzess entscheidet.

     

    Selbstverständlich kann ein Provokation, die einen Angriff rechtfertigen könnte, niemals allein darin bestehen, daß das Gegenüber ein Nazi, Antifa, Farbiger, Migrant, Glatzkopf, Punk etc. wäre.

     

    Fazit: Ein unprovoziert Angreifender, der dabei verletzt wird, hat vor Gericht schlechte Karten.

  • J
    Jörg

    @Wer mit dem Feuer spielt

    Speien Sie doch Ihre braune Gülle in den Leserbriefsparten ihrer abonnierten Nazi-Gazetten aus.

  • H
    Hans

    Mir fehlt irgendwie eine Anklage und ein Urteil wegen fahrlässiger gefährlicher körperverletzung. Er mag zwar nach Aussage des Gerichts aus "Notwehr" gehandelt haben, doch er hat immerhin einen Menschen schwer verletzt.

     

    @Carsten

    Und das ist auch mein Problem bei Ihrem Kommentar. Die Unemenschlichkeit über das Leid anderer so zu urteilen.

  • F
    Freiburger

    Wie sich hier in den Kommentaren wieder jeder für einen Experten in dem Fall hält, aber letztlich keiner hier wohl auch nur ein Schimmer von dem hat, was auf dem Parkplatz und auch im Gericht abging. Und von den selten dämlichen und Menschenverachtenden Kommentaren wie Carsten ganz zu schweigen. Und die Richterin schoss noch komplett den Vogel ab. Klar wer springt nicht freiwillige vor ein rasendes Auto? Das behauptete ja noch nichteinmal die Verteidigung. Er sprang deshalb hoch weil er sonst zu 99Prozentiger Wahrscheinlichkeit Tod gewesen wäre und die anderen konnten deshalb ausweichen, weil sie nicht alle im Gänsemarsch gelofen sind, sondern sowieso ein Stück weiter rechts oder links gelofen sind. Und seine Facebookeinträge als "szeneinterne Angebersprüche" abtun geht nicht, weil er 1.Schon wegen mehrfacher Gewaltdelikte ua geg. Antifa verurteilt wurde und 2. in diesem genau das was er da Getan hat, in die Tat umsetzte, obwohl er andere Möglichkeiten gehabt hätte zu fliehen und sowieso in seinem Auto schon gegen Angriffe durch Pfefferspray geschützt war.

  • KN
    karlsruher // netzwerk

    Falsch recheriert:

    Der angefahrene Antifaschist kam nicht aus Freiburg, sondern aus dem Murgtal! Sowie die anderen Angreifer auch!

  • M
    mike

    Das LG Freiburg billigte dem Nazi einen Notwehrexzess zu. Allerdings ohne anzugeben, wo es die Anknüpfungspunkte für die angebliche Panik und die Furcht ohne jede Beimenung von Kampfeseifer;Geltungsgsucht usw. des online mit seinem Nazikumpels verbundenen Nazi sah. Obwohl das Gericht entgegen seinen tatsächlichen Feststellungen, ein links Abbiegen- also nicht gerade aus - auf eine Strasse wo sich die Antifagruppe befand als Körperveletzungsvorsatz auffast schliesst es den Tötungsvorsatz aus, weil zwischen losfahren und überfahren 3,8 Sekunden lagen und er desalb mit dem Überfahren nicht zwingend rechnen musste. Für die Gruppe der Antifas bestand aber auch nach fetsstellung des gerichtlich bestellten Sacxhverständigen nur die berühmte Schrecksekunde um bei Seite zu springen.

    Meh zum Prozess und dessen Verlauf:

    http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=17344:braune-hilfe-erfolgreich-landgericht-freiburg-spricht-nazi-stech-frei&catid=467:nc&Itemid=201

  • T
    THH

    Das Notwehrrecht gilt hierzulande auch für einen "Nazi-Angeklagten" und steht - Gott sei Dank - nicht zur Disposition Linksextremer. Auch ist ein solcher Mensch nicht verpflichtet, sich alleine von fünf Antidemokraten verprügeln zu lassen. Gut, dass sich die Kammer da nicht hat beeinflussen lassen.

     

    Dass sich eine im Verfahren tätige Anwältin politischen Angriffen ausgesetzt sieht, weil sie "so einen" verteidigt, zeigt im Übrigen ein erschütterndes Rechtsstaatsverständnis derer, die so gerne vorgeben, die ganze Welt verbessern und demokratisieren zu wollen. Demokratie und Rechtsstaat funktionieren aber nicht, wenn sich Einzelne eine Herrenfunktion anmaßen und sich aufgrunddessen für befugt halten, Beschuldigte in verteidigungswert und verteidigungsunwert zu selektieren....

  • AS
    Autos sind Mörder

    In einem supergeilen Comix schiesst die Heldin solange mit einem Maschinengewehr von Autobahnbrücken bis sich kein einziger Wetterverbrecher mehr traut den Planet zu vergasen oder Fußgänger und Radler zu ermorden.

  • AG
    Anton Gorodezky

    Mit dem Urteil habe ich nach der Berichterstattung gerechnet. Es ist selten dämlich anzunehmen, einem selbst könne nichts passieren, wenn man eine andere Person (warum auch immer) körperlich attackiert. Es wundert mich sogar, dass man hier Flucht als geeignetes Mittel zu Verteidigung annahm. Bei der Selbstverteidigung darf man sein Recht mit dem mildesten nötigen Mittel durchsetzen und ist eben gerade nicht zur Flucht verpflichtet. Das Recht braucht dem Unrecht nämlich nicht zu weichen.

     

    Stellt euch die Konstellation einmal anders vor: Afrikaner, Türke oder Linker sitzen im Auto und drei Neonaziglatzen machen sich daran ihn anzugreifen. Er überfährt sie. Dann würde die taz sicher anders berichten.

  • M
    Matze

    Das Urteil zeigt nur eins:

     

    Antifas sind dämlich wenn sie glauben ein Auto mit dem Körper stoppen zu können.

     

    Antifas sind keine Superhelden ;)

     

    Im Übrigen:

     

    Würde auf mich so ein Mob zustürmen würde ich auch voll draufhalten.

  • Z
    Zyniker

    Was hier im Artikel bewußt verschwiegen wurde, ist die Tatsache, das die Antifas mit Knüppeln und anderen Schlagwerkzeug bewaffnet waren.

    Und mal eine Frage : was wäre passiert, wenn die Antifas den Neonazi erwischt hätten. Würde der noch leben ??

  • C
    cittisurfer

    Wieso wird im Artikel ständig von "Antifaschisten" gesprochen? Das sind keine "Antifaschisten", sondern auf Krawall ausgerichtete Linksextremisten, nicht mehr und nicht weniger. Die sind keinen deut besser als der Neonazi, der freigesprochen wurde.

  • B
    broxx

    Hätte nicht gedacht das es ein gerechtes Urteil gegeben hätte.

  • B
    BiBo

    Huii...

     

    ich sehe schon zig Kommentare hier, die nun vom Schweinesystem BRD sprechen werden.

     

    Nur eines, ich begrüße es, wenn man Nazis in den Knast schickt. Keine Frage. Aber, nur sofern diese rechtmäßig verurteilt sind. Und das ist der Punkt. Auch Nazis sind vor Gericht wie alle Anderen zu behandeln und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu verurteilen. Und wenn die Beweiskraft nicht aussagekräftig ist, dann ist das so. Dies anzuerkennen ist wichtig, wenn man nicht möchte, dass Linke oder Menschen anderer politischer oder unpolitischer Richtungen verurteilt werden, nur weil deren Gesinnung nicht passt. Und auch Rechte sind kein Freiwild, sprich der Mensch, sei er noch so verblödet in seiner Ansicht, darf nicht grundlos verletzt werden.

     

    Ob jetzt dieses Urteil ok ist, wird entsprechend die Revision ergeben. Allerdings ist der Artikel selber in einigen Teilen weitaus drastischer geschrieben, als in anderen Medien (inkl. Spiegel). Heißt, hier kann eine Emotionalisierung geschehen, die vielleicht nicht sooo gut ist.

  • A
    Arne

    Jetzt mal abgesehen von dessen politischer Gesinnung und dem ebenso unappetitlichen Tatbestand, dass eine grün-alternative Stadträtin bei der Verteidigung des Angeklagten tätig war:

    Wieso darf ein wegen Gewaltverbrechen (gefährliche Körperverletzung; die Info gibt es leider nur in dem vorhergehenden TAZ-Artikel zum Prozeß) überhaupt noch ein als gefährliches Mordwerkzeug zu benutzendes Auto fahren?

    Während wir bei Schußwaffen sofort eine Paranoia bekommen, den Besitz dieser in jedweder Form verbieten zu wollen, zeigt gerade hier das Beispiel deutlich, dass Menschen, die Gewalt ausüben wollen, dies auch mit einem Auto problemlos hinbekommen.

    Mich würde neben dem strafrechtlichen nun auch mal der verkehrsrechtliche interessieren. Wenn jemand, der nicht in der Lage ist, innerhalb einiger Sekunden zu beurteilen, wie es im Artikel heißt, ob er sein Auto zur gefahrlosen Wendung nutzt oder dazu, in eine Menschenmenge zu fahren, hier mit einem Führerschein ausgestattet wird, fühle ich mich, völlig unabhängig, wie dessen politische Ausrichtung aussieht, in diesem Lande als Fußgänger nicht mehr sicher.

  • R
    RedHead

    Das Gericht sagt also der Antifaschist wäre mit Absicht in das heranfahrende Auto gesprungen - um es zu stoppen. Auf so etwas muss man erst einmal kommen.

     

    Und morgen dann im nächsten Fall:

    Das vermeintliche Opfer ist mit Absicht rückwärts in das Messer gerannt - ganze 32 mal! - um die Klinge abzubrechen. Es ist zwar möglich, aber nicht nachweisbar, dass der Angeklagte dabei eine Tötungsabsicht hatte...

  • P
    petermann

    Zum Kotzen!!!

  • D
    Derderalleszahlt

    Ich kenne Florian S. nicht und teile vermutlich den größten Teil seiner Weltanschauung nicht.

     

    Da ich schon mehrfach beobachten konnte, wie die selbsternannten "Anti"-Faschisten Personen oder Gruppen, die sie als "rechts" einstufen, physisch attackierten, kann ich in der berichteten Situation Panik absolut verstehen. Die Entscheidung auf Notwehr ist m. E. angemessen.

     

    Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil auch als Botschaft an die "Anti"-Faschisten wirkt, dass sie mit Ihrer Gewalt gegen Andersdenkende nicht immer durchkommen.

  • W
    Waldgänger

    Scheint es tatsächlich noch so etwas wie eine unabhängige Justiz in Deutschland zu geben? Das Urteil macht Hoffnung!

  • AR
    Anna Radack

    "Neonazi freigesprochen: Florian S. hatte einen Freiburger Antifaschisten angefahren und dabei schwer verletzt."

    Seit "1984" sind vielen die Sinne für Sprache geschärft. So offenbart allein dieser Satz die Meinung der taz (was andererseits nicht verwunderlich ist): "Neonazi" steht auf einer Stufe mit negativ belegten Begriffen wie Kindermörder und Vergewaltiger, aber auch Opa und Ur-Opa (!). Antifaschist ist als positiv belegter Begriff nur noch durch Europäer oder Ingenieur türkischer Herkunft zu toppen. Damit sind die Fronten klar, ehe der Sachverhalt geschildert wird. Wo der Richter anzusiedeln ist, bleibt auch nicht unklar. Wann wird dessen Auto brennen?

  • C
    Corny

    >>„Das ist ein Freibrief für Neonazis, Antifaschisten anzugreifen“, sagte Nebenklägeranwältin Angela Furmaniak.

  • M
    MeinEMeinung

    Richtig so! Das Recht darf dem Unrecht nicht weichen! Wer sich als Robin Hood aufführt und mal eben "nen Nazi machen" will, muss eben die Konsequenzen tragen. Schade, dass mal wieder der Allgemeinheit Kosten durch das Verfahren entstanden sind..

  • T
    Tobias

    Es ist von der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass jemandem, der auf eine Person zufährt und dabei der Straße folgt, i.d.R. keine Tötungsabsicht hat, da er i.d.R. davon ausgehen darf, dass die Personen wegspringen. Die Hemmschwelle für Tötungsabsicht sei zu beachten. In der juristischen Ausbildung wird das immer beim Zufahren auf Polizisten erläutert. Das klingt erstmal ganz im Sinne eines liberalen Strafrechts.

  • C
    Carsten

    Rote und braune Nazis unter sich! Ein Faschist fährt den anderen an. Völlig banal das Ganze. Lohnt sich nicht mal ein Bericht...

  • JM
    Jules Mari

    So bitter es ist: die Urteilsbegründung erscheint differenziert und plausibel.

    Auch so etwas muss ein Rechtsstaat verkraften...

  • WM
    Wer mit dem Feuer spielt

    An alle Antifa-Empörungsbeauftragten:

    Empört euch!

     

    Gerechtigkeit in Deutschland ist zwar selten, aber wenn, dann um so schöner und erfreulicher.

  • J
    Jörn

    Die Meldung ist nicht klar. Zuerst wird geschrieben, der Angeklagte handelte in Notwehr. Dann wird aber geschrieben, dass er sich gefahrlos entfernen hätte können. Dann wäre es objektiv keine Notwehr gewesen.

     

    Vielleicht hat das Gericht angenommen, dass der Angeklagte schuldlos irrtümlicherweise eine Notwehrsituation angenommen hatte - aber das steht nicht in der Meldung.

  • H
    Halunke

    Wieder ein Urteil daß zeig, daß die BRD der ideale Nährboden für Nazis ist...)