■ Gericht: Saarland muß nachbessern: Frauenquote vorerst außer Vollzug gesetzt
Saarlouis (dpa) – Die gesetzliche Frauenquote von 50 Prozent bei Beförderungen im öffentlichen Dienst des Saarlandes bleibt vorerst außer Vollzug. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes entschieden. Indirekt verlangten die Richter, das Landesgleichstellungsgesetz vom April 1996 entsprechend einem späteren Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) „nachzubessern“. (1 V 48/97 u.a. vom 19. Januar 1998)
Das geltende Saar-Gleichstellungsgesetz schreibt vor: Frauen im öffentlichen Dienst sind bei gleicher Leistung wie Männer so lange bevorzugt zu befördern, bis sie in der betreffenden Gehaltsgruppe einer Dienststelle mindestens zu 50 Prozent vertreten sind. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn „in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“. Entgegen der Forderung des EuGH verbietet es das Gesetz, bei der Beförderungskonkurrenz zwischen Frauen und Männer Kriterien wie Berufsjahre, Dienstalter und Lebensalter zu berücksichtigen.
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