: Frauenförderplan verabschiedet
■ Hessische Landesregierung billigt die Grundsätze zur beruflichen Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst / Vorarbeit der Frauenbevollmächtigten abgeschwächt übernommen
Berlin (taz) - Zweieinhalb Wochen vor den hessischen Neuwahlen hat das Kabinett die Grundsätze zur beruflichen Förderung von Frauen im hessischen Landesdienst, ein Schwerpunkt der bisherigen Frauenbevollmächtigten– Behörde, verabschiedet. Nun sind also die zehn Ressorts der Landesregierung verpflichtet, Frauenförderung in ihren Behörden zu betreiben. Auch wenn es sich hier um eine etwas abgeschwächte Form der Frauenförderung handelt, ist Hessen doch das einzige Bundesland mit einem solchen verbindlichen Erlaß. Ursprünglich hatten die Frauen bedeutend Radikaleres im Sinn: ein Beispiel ist die Einrichtung der Frauenbeauftragten. Eigentlich war geplant, Frauenbeauftragte in allen Dienststellen ab fünfzig Beschäftigten einzurichten. Jetzt sind sie nur in Dienststellen ab 300 Beschäftigten vorgesehen. Die „Grundsätze zur beruflichen Förderung von Frauen“ enthalten Regelungen in folgenden Bereichen: eine verbindliche Feststellung der Beschäftigungsstruktur mit regelmäßiger Berichtspflicht; Stellenausschreibungen sollen grundsätzlich in der weiblichen und männlichen Form formuliert werden; Frauen sind verstärkt zu berücksichtigen; Zeiten der Kinderbetreuung und Familienarbeit sowie bisherige Teilzeitarbeiten dürfen bei der Einstellung nicht als Nachteil gewertet werden. Ob jedoch dieser Plan endgültig zur Umsetzung kommt, hängt von der künftigen Regierung ab. Die hessische Staatssekretärin Marita Haibach jedenfalls ist zuversichtlich: „Meine Behörde wird zusammen mit den Frauenbeauftragten in den einzelnen Ministerien dafür sorgen, daß auf den Frauenförderplan nun die konkrete Frauenförderung folgt.“ mnu
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